Videos mit sensiblen Daten zur Verfügung stellen

Im Unterricht werden häufig Videos von Fallbeispielen verwendet. Damit der Datenschutz für diese besonders schützenswerten Daten auch während des Fernunterrichts gewährleistet ist, müssen folgende Punkte eingehalten werden. Die Videos können je nach Grösse auf ILIAS oder SWITCHtube und nur auf diese zwei Dienste geladen werden.

ILIAS

  1. Geschlossene Gruppe erstellen und mit Passwort schützen
  2. Video in Gruppe hochladen (max. 300 MB)

Anleitungen zu ILIAS

SWITCHtube

  1. Channel eröffnen und unter Einstellungen „only me and the collaboraters listed below“ wählenBildschirmfoto SWITCHtube > Manage channel permission
  2. Kursmitglieder via Mail einladen: WICHTIG! „Save changes“. Die aufgelisteten erhalten nun per Mail eine Einladung um die Videos in diesem Channel anzusehenBildschirmfoto SWITCHtube > Kursmitglieder via Mail einladen

Hier geht es zur ausführlicheren SWITCHtube-Anleitung!

SWITCHtube für Weiterbildungsstudierende

Um auch Weiterbildungsstudierenden ohne learnhfh-Adresse den Zugang zu SWITCH zu ermöglich, müssen diese sich vorab bei SWITCH edu-ID registieren und bei SWITCHtube einloggen (Anleitung SWITCHtube ohne learnhfh-Adresse). Danach kann man diesen Benutzer als Collaborator hinzufügen.

 


Download von Videos (und anderen Materialien)

Allgemein

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass alles, was im Internet zur Verfügung steht, auf irgendeine Weise vom Nutzenden gespeichert werden kann. Dies ist in sich kein Problem (in der Schweiz). Für private Zwecke darf, was (im Internet) zur Verfügung steht, auch gespeichert werden.[1]

Wir haben zwei Probleme: Einerseits haben wir Angst vor der (1) Weiterverbreitung der Inhalte, die geschützt werden sollen. Andererseits decken schon getroffene (2) Abmachungen, wie die Verwendung der Materialien erlaubt ist, nicht den Fall, dass Unterricht auch online stattfinden kann.

(1) Weiterverbreitung

Die Weiterverbreitung von Materialien, die eine Einwilligung benötigen, ist strafbar. Studierende machen sich strafbar, wenn sie Videos, die nicht weiterverbreitet werden dürfen, weiterverbreiten.

➔ Die Studierenden sollen immer wieder aufgeklärt werden, und eine Vertrauensbasis muss geschaffen werden. Unsere ganze Gesellschaft basiert auf Vertrauen. Im Internet, das Teil unserer Welt und Realität ist, verhält es sich gleich.[2]

(2) Abmachungen für die Nutzung

Alle neuen Abmachungen müssen so getroffen werden, dass die Nutzung der Materialien im Internet[3] (unter gewissen Schutzvorrichtungen) eingeschlossen wird.

Schutz an der HfH

Alle aufgeführten Internetplattformen sind in der Schweiz gehostet![4]

  • ILIAS: Zugangseinschränkung auf Personenbasis, Zeiteinschränkungseinstellungen, kein Download-Schutz.
  • SWITCHtube: Zugangseinschränkung auf Personenbasis, manuelle Zeiteinschränkung, leichter Download-Schutz.
  • Zuugs: Zugangseinschränkung auf Personenbasis, manuelle Zeiteinschränkung, kein Download-Schutz.
  • digital.hfh.ch: Zugangseinschränkung auf Personenbasis, manuelle Zeiteinschränkung, Download-Schutz (professioneller Schutz, kostenpflichtig). Dies kommt nur zum Einsatz, wenn Videos vor Externen (nicht-Studierenden) geschützt werden müssen.

Und dennoch

Wenn man Videos anschauen kann, kann man diese auch immer (mehr oder weniger einfach, abhängig des Betriebssystems) über eine Bildschirmaufzeichnung aufnehmen. Dies ist dann eine echte ‚Raubkopie‘ und kann bei Weiterverbreitung strafrechtlich verfolgt werden. Auch in ‚Präsenz‘ kann das passieren: etliche Kinovorstellungen werden mit kleinen Kameras gefilmt und diese, eher sehr schlechte, Aufzeichnungen werden ins Internet gestellt.


  1. Ausnahmen sind Inhalte, die strafrechtlich verfolgt werden können, wie zB Videos von Sex mit Kindern.
  2. Das Internet ist nicht virtuell. Es ist real, und was dort passiert ist real.
  3. Cloud, Plattformen,...
  4. Auf Plattformen, die ausserhalb der Schweiz und der EU liegen, ist zu verzichten! Datenschutzgesetz!

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